Die Anschaffung schwerer emissionsarmer Nutzfahrzeuge wird ab dem 1. September 2007 in Deutschland gefördert. Konkret handelt es sich dabei um das Leasen bzw. den Kauf von Nutzfahrzeugen, die zum einen ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 12 t aufweisen können und zum anderen nur für den Güterverkehr eingesetzt werden.Dabei müssen diese LKW bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung, die zur Zeit noch nicht verbindlichen Abgasnormen EURO V gemäß der StVZO oder die der europäischen Umweltstandards EEV erfüllen.
Es gibt allerdings noch weitere Voraussetzungen, die notwendig sind. So müssen die LKW in Deutschland erstmalig zugelassen und dies auch mindestens über den Zeitraum von zwei Jahren bleiben. Die Grundförderung beträgt EUR 2550, wobei die Unternehmen sich zwischen einem einmaligen direkten Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit entscheiden können. Ausnahmen bestehen für Unternehmen der kleinen oder mittleren Größenordnung sowie Unternehmen in Fördergebieten, wo entsprechende Aufschläge gewährte werden. Die höchstmögliche Forderung in Form eines Direktzuschusses kann daher in einzelnen Fällen Euro 4250 pro LKW betragen. Ab 1. September 2007 können Anträge auf Förderung in Form eines Direktzuschusses bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden. Wer an einem Förderkredit interessiert ist, kann sich diesbezüglich ab sofort mit einem Kreditinstitut in Verbindung setzten. Zu beachten ist allerdings, dass die Antragstellung vor dem Abschluss eines Leasingvertrages oder Kaufvertrages erfolgen muss. |