
Der digitale Tachograph, gültig ab 1. Mai 2006 durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 [1], speichert in einer Blackbox 365 Tage und auf einer personengebundenen Fahrerkarte (Chipkarte) 28 Tage alle in Frage kommenden Aufzeichnungen. Es werden Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten, sowie deren Unterbrechungen und zurückgelegten Entfernungen gespeichert. Weiterhin werden die gefahrenen Geschwindigkeiten innerhalb der letzten 24 Stunden in Sekundenschritten vermerkt, während Geschwindigkeitsüberschreitungen dauerhaft gespeichert werden. Die gesamten Daten können von den Kontrollbehörden und dem Unternehmer entsprechend den Vorschriften, digital ab- bzw. ausgelesen werden. Vom Fahrer kann, wenn es notwendig ist, eine Papieraufzeichnung ausgedruckt werden. Die Uhrzeit aller digitalen Tachographen ist auf die Koordinierte Weltzeit (UTC) eingestellt und darf maximal 20 Minuten abweichen.